Fachbeitrag EFR4002IP + UFR1002IP in der Netzpraxis Ausgabe9/2024
Vereinfachung des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen - Wie sich die Notbremsung verhindern lässt
Seit Mai 2024 gilt die »Energieanlagen-Anforderungen-Anschluss-Verordnung«, kurz EAAV. Diese ist Teil des lange erwarteten Solarpaketes I der Bundesregierung. Was bringt uns nun diese Vereinfachung? Zum einen können die Erzeuger von eigener Energie nun deutlich größere Anlagen ohne aufwendige Zertifizierungen planen oder Ihre Anlagen erweitern. Anlagen, die bereits im Zertifizierungsprozess sind, können aus diesem herausgenommen werden (Wahlrecht) und somit tatsächlich schneller eigenproduzierten Strom liefern. Zum anderen ist nun auch der Energieversorger gefragt: Wie geht er mit der Situation um und wie kann er die mehr erzeugte Energie vielleicht sogar für sich nutzen?